ANTRAGSTELLUNG
Zusätzlich zur Beantragung eines Führerscheins müssen Bewerber ein Zusatzformular ausfüllen, um am Anfängermodus teilnehmen zu können.
Bei der Antragstellung ist der Name der Begleitperson anzugeben.
PROBEZEIT
Die Probezeit beginnt am Tag der Erteilung des Führerscheins und gilt ab
dem Ausstellungsdatum für zwei Jahre.
AUSBILDUNG I PRÜFUNG
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Fahrprüfung ist bis zu vier Wochen vor dem 17. Geburtstag möglich. Nach dem Bestehen beider Prüfungen erhält der Bewerber die Prüfbescheinigung, auf der die zugelassenen Begleitpersonen eingetragen sind.
Bei erfolgreicher Prüfung vor dem
17. Lebensjahr wird die Prüfbescheinigung am 17. Geburtstag ausgehändigt.
ANFORDERUNGEN AN
DIE BEGLEITPERSON BEIM BEGLEITETEN FAHREN (BF17)
Damit eine Person beim Begleiteten Fahren ab 17 eingetragen werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Fahrerlaubnis: Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
- Punkte: Maximal 2 Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
Zusätzlich gilt:
- Die Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein.
- Sie muss während der Fahrt auf dem Beifahrersitz sitzen.
- Kein Alkohol oder Drogen während der Fahrt.
- Sie unterstützt den Fahranfänger beratend, greift aber nicht aktiv ins Fahren ein.
