Wie viele Theoriekurse, Pflichtfahrstunden und Sonderfahrten du absolvieren musst, hängt von deinem gewählten Führerscheinkurs ab.
In Deutschland gibt es dafür gesetzliche Mindestanforderungen.
Sonderfahrten sind Pflichtstunden, die je nach Führerscheinklasse vorgeschrieben sind – erst nach ihrem Abschluss darf die praktische Prüfung abgelegt werden.
Die praktischen Fahrstunden sind ein zentraler Teil der Ausbildung.
Wie viel Übungszeit du brauchst, hängt von deinem individuellen Können und Lernfortschritt ab.
Ein guter Fahrlehrer erkennt genau, welche Unterstützung du benötigst.
Beim theoretischen Unterricht hingegen gibt es klare Vorgaben zur Anzahl der zu absolvierenden Stunden, sodass du optimal auf die Prüfung vorbereitet wirst.
THEORIESTUNDEN
Wenn du den Führerschein der Klasse B ab 18 Jahren erstmals erwerben möchtest, musst du zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zwei Doppelstunden je 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu.
Bei Führerscheinerweiterungen werden sechs Doppelstunden Grundstoff und je nach Klasse bis zu vier Doppelstunden Zusatzstoff benötigt
(abhängig von der Klasse, auf die du erweitern möchtest).
PRAXISSTUNDEN
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind vorgegeben.
Die Zahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Schülers abhängig.
Pflichtstunden sind folgende Sonderfahrten:
- Fünf Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen je 45 Minuten
- Vier Fahrstunden auf der Autobahn je 45 Minuten
- Drei Fahrstunden bei Dämmerung bzw. Nacht je 45 Minuten

