Führerschein Klasse B

Wie viele Theoriekurse, Pflichtfahrkurse und Sonderfahrten Du absolvieren musst, hängt von deinem angestrebten Führerscheinkurs ab.

Autos, Motorräder, Mopeds: Das sind die Regeln für die theoretische und praktische Ausbildung. Im Rahmen einer Führerscheinausbildung gibt es in Deutschland gesetzlichen Mindestanforderungen. Sogenannte Sonderfahrten sind Pflichtstunden, je nach erforderlicher Führerscheinklasse. Erst nach Abschluss dieser Sonderfahrten kann der Fahrschüler die praktische Prüfung ablegen. Praktische Fahrkurse sind ein fester Bestandteil der Führerscheinausbildung. Wie viel Übungszeit benötigt wird, hängt vom individuellen Können und Lernwillen jedes Fahrers ab. Ein guter Fahrlehrer erkennt, welcher Schüler welche Bedürfnisse hat. Beim theoretischen Unterricht hingegen gibt es klare Regelungen zur zu absolvierenden Stundenzahl.

Theoriestunden

Wenn Sie den Führerschein der Klasse B ab 18 Jahren erstmals erwerben, müssen Sie zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren. Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu. Bei Führerscheinerweiterungen sechs Doppelstunden Grundstoff und ja nach Klasse bis zu vier Doppelstunden Zusatzstoff (abhängig von der Klasse, auf die Sie erweitern möchten).

 

Praxisstunden

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind vorgegeben. Die Zahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Schülers abhängig.

Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:

  • Fünf Fahrstunden a 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • Vier Fahrstunden a 45 Minuten auf der Autobahn
  • Drei Fahrstunden a 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Nacht