Führerschein mit 17 Jahren

Antragstellung

Zusätzlich zur Beantragung eines Führerscheins müssen Bewerber ein Zusatzformular ausfüllen, um am Anfängermodus teilnehmen zu können. Bei der Antragstellung ist der Name der Begleitperson anzugeben.

 

Prüfung | Ausbildung

Die Theorieprüfung kann bis drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrprüfung beläuft sich auf einen Zeitraum von bis zu vier Wochen davor.  Die erfolgreiche Prüfbescheinigung erhält der Bewerber nach bestehen und da ist dann auch die Begleitperson / die Begeitpersonen eingetragen. 

Wird die Prüfung vor dem 17. Geburtstag abgelegt, so wird die Bescheinigung exakt zum 17. Geburtstag ausgehändigt. 

Die Probezeit

Beginnt mit der Erteilung des Zertifikat der Fahrerlaubnis.

 

DIE Begleitpersonen

  • Mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis haben. 
  • Maximal zwei Punkte in Flensburg (Verkehrszentralregister).
  • Immer den Führerschein mit sich führen.
  • Nehme eine Vertrauensperson.
  • Muss benannt worden sein.
  • Muss nüchtern sein.